Übermittagsbetreuung Grundschulkinder

Informationen und Vertragsbedingungen

Hinweis: Bei Absenden des Vertrages erhalten Sie die folgenden Informationen als Anlage via E-Mail.


Umfang der Betreuung

Die Betreuung des Kindes erfolgt an 4 oder 5 Wochentagen in der Zeit von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr, bei Bedarf nach Absprache auch darüber hinaus. An schulfreien Tagen und bei früherem Unterrichtsende wird das Kind bei Bedarf ebenfalls betreut.

Das Angebot beinhaltet eine warme Mahlzeit sowie einen Snack am Nachmittag und einen Frühstückssnack an schulfreien Tagen und in den Ferien. Wir bieten zu jeder Mahlzeit eine fleischlose Alternative an und nehmen Rücksicht auf Allergien und Unverträglichkeiten (nach Absprache).

Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben an. Die Lernzeiten finden in Absprache und Austausch mit den Schulen, Lehrer*innen und Eltern statt.

Das Kind ist im Rahmen unserer Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes im Jugendzentrum beaufsichtigt und hat die Möglichkeit kostenlos an verschiedenen Freizeit- und Gruppenangeboten in und mit der JUZI teilzunehmen. Bei Bedarf holen wir die Kinder von der Schule ab und bringen sie nach Absprache zu AGs sowie Sport- und Musikstunden (nur fußläufig), wenn dies zeitlich während der Betreuung möglich ist.


Ferien

In den Ferien wird eine Betreuung von 8.00 – 16.00 Uhr in der Jugendeinrichtung angeboten. Die Ferienbetreuung beinhaltet Mittagessen und vielfältige Freizeitangebote. Sie ist innerhalb der Vertragslaufzeit für JUZI-Grundschulkinder mit Betreuungsvertrag inklusive. Highlights, wie z.B. Ferienfahrten und Ausflüge sind zusätzliche Leistungen, die von der Jugendeinrichtung angeboten werden. Hierfür wird ein zusätzlicher Beitrag fällig.

Für Kinder mit JUZI-Betreuungsvertrag gibt es bereits vorab eine Anmeldephase für die Ferien. Sobald die Abfrage für alle geöffnet wird, können wir keinen Betreuungsplatz mehr garantieren. Wir haben ein begrenztes Kontingent an Betreuungsplätzen für die Ferien. Eine Anmeldung ist verbindlich. Ein spontaner Rücktritt von einer Anmeldung Ihres Kindes ist für uns mit zusätzlichen Kosten (Essen, Personal, Organisation) verbunden. Daher erheben wir in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Woche.

Wir behalten uns vor für Betriebsferien zu schließen (zum Beispiel an Karneval und zwischen Weihnachten und Silvester). Über die genauen Schließzeiten informieren wir rechtzeitig.


Vertragslaufzeit/Kündigung

  • Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres von August bis einschließlich Juli des Folgejahres geschlossen.
  • Der Vertrag kann nur zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
  • Zukünftige JUZI – Erstklässler*innen können ab der zweiten Sommerferienhälfte (4. – 6. Ferienwoche) an der Ferienbetreuung teilnehmen. Ab der ersten Augustwoche ist die Ferienbetreuung in den gezahlten Monatsbeiträgen enthalten

Kosten/Beiträge

Die Beiträge setzen sich aus einem Essens- und einem Betreuungsbeitrag zusammen.

Für KölnPass-Inhaber*innen ist unter Vorlage des KölnPasses der Beitrag ermäßigt. 

Für Geschwisterkinder innerhalb der JUZI – Grundschulgruppe gibt es einen ermäßigten Tarif. Für ein Geschwisterkind wird der volle Preis, für das andere der Geschwistertarif fällig. Der Tarif gilt auch für Kinder, für deren jüngere Geschwister bereits in einer anderen Einrichtung (Kita, Kindergarten) Beiträge gezahlt werden (nicht also z.B. im letzten Kita-Jahr).

Die Beiträge werden als Gesamtbeitrag via SEPA-Lastschrift-Mandat von Ihrem Konto abgebucht. Es werden zwölf Monatsbeiträge eingezogen (August – Juli)

Betreuungsumfang/
Besonderheiten Tarif
BetreuungEssenGesamt
5 Tage165€67€232€
4 Tage133€56€189€
Geschwistertarif83€67€150
KölnPass83€16€99€

Bitte beachten Sie

Als elternfinanzierte Grundschüler*innenbetreuung wird diese nicht von der Unfallkasse NRW betreut. Die jeweilige (Familien-) Krankenversicherung deckt das Unfallrisiko auf dem Weg zur JUZI und im Hause ab. Falls für Ihr Kind noch keine Unfallversicherung besteht, empfehlen wir den Abschluss.

Bei Nichterbringung der vertraglichen Leistung, zum Beispiel durch Landesweite oder städtische Verordnungen zur Schließung der Einrichtung, werden Betreuungsbeiträge weiter eingezogen, beziehungsweise können Betreuungsbeiträge nicht erstattet werden, da es sich um eine ausschließlich durch Elternbeiträge finanzierte Grundschulbetreuung handelt. Die Gruppe wird also durch den Verein getragen und ist nicht städtisch oder direkt an eine Schule angeschlossen. Ausgenommen von dieser Regel sind die Essensbeiträge. Diese werden für den Zeitraum der Schließung erstattet.

Für weitere Informationen zum Verein und zu den unterschiedlichen Angeboten der JUZI schauen Sie gerne auf unserer Webpage unter www.juzisuelz.de vorbei.

Wichtige Informationen zum Alltag, zu Ferien und Festen, sowie Bedarfsabfragen zu schulfreien Tagen erhalten Sie von uns in der Regel per Mail.


Antrag folgt auf Seite 2